Auftraggeber im Schadenfall

Auftraggeber

Ich arbeite im Auftragsverhältnis für:

Privat- und Firmen-Kunden

  • Sie sind Betroffene(r) eines Schadenereignisses und möchten nun im Sachverständigenverfahren, selbst einen Sachverständigen benennen.
  • Sie möchten eine zusätzliche unabhängige Einschätzung einholen.
  • Sie benötigen ein Privatgutachten um außergerichtlich/gerichtlich Klärung im Schaden/Streit-Fall herbeizuführen. (z.B. Sachbeschädigung)
  • Gutachtenerstattung

Versicherungen

  • Ihre Kunden melden ein Schadenereignis und nun soll im Sachverständigenverfahren ein Sachverständiger benannt werden.
  • Prüfung von Regressansprüchen
  • Gutachtenerstattung im Schadenfall
  • Fallabschließende Schadenregulierung (nach Vereinbarung)

Dienstleister

  • Sie erhalten einen Auftrag zur Schadenaufnahme oder Schadenabwicklung und benötigen einen Auftragnehmer vor Ort
  • Prüfung von Regressansprüchen
  • Gutachtenerstattung im Schadenfall
  • Fallabschließende Schadenregulierung (nach Vereinbarung)

FAQ

Ich benötige ein Gutachten bez. einem Schadenfall. Bin ich bei Ihnen richtig?

Ja, sind Sie! Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere und klären Ihre Fragen.

 

Wann benötige ich einen Sachverständigen?

Ein Sachverständiger wird immer dann benötigt, wenn der Wert oder der Zustand objektiv und nachvollziehbar festgestellt werden soll. Typische Anlässe sind Schadensfälle, Versicherungsangelegenheiten oder gerichtliche sowie außergerichtliche Verfahren.

 

In welchen Bereichen erstellen Sie Gutachten?

Ich erstelle sowohl Gutachten bei Versicherungsschäden (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen etc.) als auch Privatgutachten (auf Anfrage). 

 

Für wen erstellen Sie Gutachten?

Meine Gutachten werden für Privatpersonen, Firmen, Versicherungen, sowie Dienstleister erstellt.

 

Wie läuft eine vor-Ort-Besichtigung/Ortstermin ab?

Im Rahmen des Ortstermins nehme ich den gemeldeten Schaden umfassend in Augenschein und dokumentiere den Schadenumfang sowie die örtlichen Gegebenheiten. Dabei werden die betroffenen Bereiche besichtigt, relevante Feststellungen fotografisch und schriftlich festgehalten sowie – sofern erforderlich – Maße aufgenommen und vorhandene Unterlagen geprüft. Zudem werden der Schadenhergang und weitere wichtige Informationen mit den Beteiligten besprochen. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für eine objektive Beurteilung des Schadens und die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens.

 

Wie lange dauert es bis zur finalen Gutachtenerstattung?

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem individuellen Umfang sowie der Komplexität des jeweiligen Auftrags. Aus diesem Grund kann keine allgemeingültige Zeitangabe genannt werden. Sie können jedoch darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen zeitnah und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet wird. Dabei steht für mich eine fachlich fundierte und qualitativ hochwertige Ausarbeitung stets im Vordergrund.

Geschäftszeiten

Sie erreichen mich telefonisch zu folgenden Zeiten: 

  • MoFr
    • 08:0019:00
  • SaSo
    • Geschlossen

Mailbox: dauerhaft

Telefon: 08131 - 3386986

E-mail: info@sv-langhammer.de

Termine nach Vereinbarung - auch Samstags

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