Gutachtenerstattung für:

Hausratversicherung
Versicherbare Risiken der Hausratversicherung und Schadenbeispiele:
Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Eigentum innerhalb der versicherten Wohnung oder des versicherten Hauses vor den finanziellen Folgen verschiedener Schadensereignisse. Zum versicherten Hausrat gehören unter anderem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Haushaltsgegenstände, Wertsachen sowie weitere persönliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände.
Je nach gewähltem Versicherungsschutz sind insbesondere folgende Gefahren und Schäden versicherbar:
Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie den Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder deren Teilen. Ersetzt werden beispielsweise zerstörte Möbel, Elektrogeräte oder Kleidungsstücke nach einem Wohnungsbrand.
Leitungswasser
Versichert sind Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Hierzu zählen beispielsweise beschädigte Möbel, Bodenbeläge, Teppiche oder Elektrogeräte infolge eines Rohrbruchs oder eines Defekts an der Heizungs-, Klima- oder Sanitäranlage.
Sturm und Hagel
Versichert sind Schäden am Hausrat, die durch Sturm (in der Regel ab Windstärke 8) oder Hagel entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch ein abgedecktes Dach oder zerstörte Fenster Regen eindringt und Einrichtungsgegenstände beschädigt.
Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
Versichert sind Schäden durch einen Einbruchdiebstahl sowie die dabei entstandenen Beschädigungen an der Wohnung oder am Hausrat. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch sowie – je nach Tarif – Raub außerhalb der Wohnung unter den vereinbarten Voraussetzungen.
Elementargefahren (sofern vereinbart)
Durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung können Schäden am Hausrat infolge von Naturereignissen wie Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch abgesichert werden.
Weitere mögliche Leistungen
Je nach Tarif können zusätzlich unter anderem folgende Leistungen vereinbart sein:
Fahrraddiebstahl
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Überspannungsschäden an elektrischen Geräten
Glasbruch an Mobiliar- oder Gebäudeverglasungen (über eine Glasversicherung)
Hotelkosten bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der Wohnung
Transport- und Lagerkosten
Datenrettungskosten sowie weitere tarifabhängige Zusatzleistungen
Die Hausratversicherung ersetzt im Versicherungsfall – abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang – die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten oder entwendeten Gegenstände zum vereinbarten Versicherungswert. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie der individuell abgeschlossene Tarif.
FAQ
Ich benötige ein Gutachten bez. einem Schadenfall. Bin ich bei Ihnen richtig?
Ja, sind Sie! Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere und klären Ihre Fragen.
Wann benötige ich einen Sachverständigen?
Ein Sachverständiger wird immer dann benötigt, wenn der Wert oder der Zustand objektiv und nachvollziehbar festgestellt werden soll. Typische Anlässe sind Schadensfälle, Versicherungsangelegenheiten oder gerichtliche sowie außergerichtliche Verfahren.
In welchen Bereichen erstellen Sie Gutachten?
Ich erstelle sowohl Gutachten bei Versicherungsschäden (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen etc.) als auch Privatgutachten (auf Anfrage).
Für wen erstellen Sie Gutachten?
Meine Gutachten werden für Privatpersonen, Firmen, Versicherungen, sowie Dienstleister erstellt.
Wie läuft eine vor-Ort-Besichtigung/Ortstermin ab?
Im Rahmen des Ortstermins nehme ich den gemeldeten Schaden umfassend in Augenschein und dokumentiere den Schadenumfang sowie die örtlichen Gegebenheiten. Dabei werden die betroffenen Bereiche besichtigt, relevante Feststellungen fotografisch und schriftlich festgehalten sowie – sofern erforderlich – Maße aufgenommen und vorhandene Unterlagen geprüft. Zudem werden der Schadenhergang und weitere wichtige Informationen mit den Beteiligten besprochen. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für eine objektive Beurteilung des Schadens und die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens.
Wie lange dauert es bis zur finalen Gutachtenerstattung?
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem individuellen Umfang sowie der Komplexität des jeweiligen Auftrags. Aus diesem Grund kann keine allgemeingültige Zeitangabe genannt werden. Sie können jedoch darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen zeitnah und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet wird. Dabei steht für mich eine fachlich fundierte und qualitativ hochwertige Ausarbeitung stets im Vordergrund.
Geschäftszeiten
Sie erreichen mich telefonisch zu folgenden Zeiten:
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