Schadengutachten für Haftpflichtschäden | Unabhängige Begutachtung

Gutachtenerstattung für:

Haftpflichtversicherung(en)

Versicherbare Risiken der Haftpflichtversicherung und Schadenbeispiele:

Haftpflichtversicherungen schützen vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftungsansprüche, wenn Dritten durch eigenes Verschulden ein Personen-, Sach- oder daraus resultierender Vermögensschaden entsteht. Je nach Lebenssituation stehen verschiedene Haftpflichtversicherungen zur Verfügung.

 

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Versichert sind Schäden, die im privaten Alltag fahrlässig verursacht werden.

Typische Schadenbeispiele:

Eine Person stürzt über einen von Ihnen abgestellten Gegenstand und verletzt sich.

Sie beschädigen versehentlich fremdes Eigentum, beispielsweise ein Smartphone oder Möbel.

Beim Fahrradfahren verursachen Sie einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden.

Ihr Kind verursacht einen Schaden bei Dritten (je nach Tarif auch bei deliktunfähigen Kindern).

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Halter von Hunden, Pferden und anderen haftpflichtrelevanten Tieren vor Schadenersatzansprüchen, die durch ihr Tier verursacht werden. Da Tierhalter grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden haften können, ist diese Versicherung besonders wichtig.

Typische Schadenbeispiele:

Ein Hund verursacht einen Verkehrsunfall.

Ein Pferd verletzt eine Person oder beschädigt fremdes Eigentum.

Das Tier beschädigt fremde Gegenstände oder verursacht Sachschäden auf einem Grundstück.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer von vermieteten oder unbebauten Grundstücken vor Haftungsansprüchen, die aus der Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten entstehen. Eigentümer sind verpflichtet, Grundstücke und Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten und Gefahren für Dritte zu vermeiden.

Typische Schadenbeispiele:

Eine Person stürzt auf einem nicht geräumten oder gestreuten Gehweg.

Dachziegel oder Gebäudeteile lösen sich und beschädigen Fahrzeuge oder verletzen Passanten.

Mangelhaft gesicherte Wege oder Grundstücksbereiche führen zu einem Unfall.

Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste, sofern eine Haftung des Eigentümers besteht.

 

Leistungsumfang

Die jeweilige Haftpflichtversicherung übernimmt – abhängig vom vereinbarten Versicherungsschutz – die Prüfung der Haftungsfrage, die Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Versichert sind insbesondere Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.

FAQ

Ich benötige ein Gutachten bez. einem Schadenfall. Bin ich bei Ihnen richtig?

Ja, sind Sie! Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere und klären Ihre Fragen.

 

Wann benötige ich einen Sachverständigen?

Ein Sachverständiger wird immer dann benötigt, wenn der Wert oder der Zustand objektiv und nachvollziehbar festgestellt werden soll. Typische Anlässe sind Schadensfälle, Versicherungsangelegenheiten oder gerichtliche sowie außergerichtliche Verfahren.

 

In welchen Bereichen erstellen Sie Gutachten?

Ich erstelle sowohl Gutachten bei Versicherungsschäden (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen etc.) als auch Privatgutachten (auf Anfrage). 

 

Für wen erstellen Sie Gutachten?

Meine Gutachten werden für Privatpersonen, Firmen, Versicherungen, sowie Dienstleister erstellt.

 

Wie läuft eine vor-Ort-Besichtigung/Ortstermin ab?

Im Rahmen des Ortstermins nehme ich den gemeldeten Schaden umfassend in Augenschein und dokumentiere den Schadenumfang sowie die örtlichen Gegebenheiten. Dabei werden die betroffenen Bereiche besichtigt, relevante Feststellungen fotografisch und schriftlich festgehalten sowie – sofern erforderlich – Maße aufgenommen und vorhandene Unterlagen geprüft. Zudem werden der Schadenhergang und weitere wichtige Informationen mit den Beteiligten besprochen. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für eine objektive Beurteilung des Schadens und die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens.

 

Wie lange dauert es bis zur finalen Gutachtenerstattung?

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem individuellen Umfang sowie der Komplexität des jeweiligen Auftrags. Aus diesem Grund kann keine allgemeingültige Zeitangabe genannt werden. Sie können jedoch darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen zeitnah und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet wird. Dabei steht für mich eine fachlich fundierte und qualitativ hochwertige Ausarbeitung stets im Vordergrund.

Geschäftszeiten

Sie erreichen mich telefonisch zu folgenden Zeiten: 

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    • Geschlossen

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Telefon: 08131 - 3386986

E-mail: info@sv-langhammer.de

Termine nach Vereinbarung - auch Samstags

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