Das Sachverständigenverfahren

Das Sachverständigenverfahren 
im Versicherungsfall...

Das Sachverständigenverfahren im Versicherungsfall...

Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?

A X.1 Feststellung der Schadenhöhe

Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.

Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Versicherungsneh- mer auch gemeinsam vereinbaren.

A X.2 Weitere Feststellungen

Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen.

A X.3 Verfahren vor der Feststellung

Für das Sachverständigenverfahren gilt:

Nennung des jeweiligen Bedingungswerkes. 

A X.4

Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) einen Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverständigen durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In seiner Aufforderung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Folge hinweisen.

ff.

FAQ

Ich benötige ein Gutachten bez. einem Schadenfall. Bin ich bei Ihnen richtig?

Ja, sind Sie! Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere und klären Ihre Fragen.

 

Wann benötige ich einen Sachverständigen?

Ein Sachverständiger wird immer dann benötigt, wenn der Wert oder der Zustand objektiv und nachvollziehbar festgestellt werden soll. Typische Anlässe sind Schadensfälle, Versicherungsangelegenheiten oder gerichtliche sowie außergerichtliche Verfahren.

 

In welchen Bereichen erstellen Sie Gutachten?

Ich erstelle sowohl Gutachten bei Versicherungsschäden (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen etc.) als auch Privatgutachten (auf Anfrage). 

 

Für wen erstellen Sie Gutachten?

Meine Gutachten werden für Privatpersonen, Firmen, Versicherungen, sowie Dienstleister erstellt.

 

Wie läuft eine vor-Ort-Besichtigung/Ortstermin ab?

Im Rahmen des Ortstermins nehme ich den gemeldeten Schaden umfassend in Augenschein und dokumentiere den Schadenumfang sowie die örtlichen Gegebenheiten. Dabei werden die betroffenen Bereiche besichtigt, relevante Feststellungen fotografisch und schriftlich festgehalten sowie – sofern erforderlich – Maße aufgenommen und vorhandene Unterlagen geprüft. Zudem werden der Schadenhergang und weitere wichtige Informationen mit den Beteiligten besprochen. Die erhobenen Daten dienen als Grundlage für eine objektive Beurteilung des Schadens und die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens.

 

Wie lange dauert es bis zur finalen Gutachtenerstattung?

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem individuellen Umfang sowie der Komplexität des jeweiligen Auftrags. Aus diesem Grund kann keine allgemeingültige Zeitangabe genannt werden. Sie können jedoch darauf vertrauen, dass Ihr Anliegen zeitnah und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet wird. Dabei steht für mich eine fachlich fundierte und qualitativ hochwertige Ausarbeitung stets im Vordergrund.

Geschäftszeiten

Sie erreichen mich telefonisch zu folgenden Zeiten: 

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    • Geschlossen

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Telefon: 08131 - 3386986

E-mail: info@sv-langhammer.de

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